Beschluss (EU) 2021/1093 des Rates vom 28. Juni 2021 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften über den Datenschutzbeauftragten des Rates, die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und Beschränkungen der Rechte betroffener Personen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten des Rates, und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/644/EG des Rates
In den Durchführungsbestimmungen sollten die Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen und für die Erfüllung der Pflichten aller einschlägigen Akteure im Rat und im Generalsekretariat des Rates (im Folgenden „GSR“) im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt werden.
Erwägungsgrund 3 32021D1093Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen