Erwägungsgrund 11 32021D1277
Eine Bedrohung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geht auch von Personen aus, die die Umsetzung der von den einschlägigen internationalen Akteuren unterstützten Pläne zur Verbesserung der Rechenschaftspflicht und verantwortungsvollen Staatsführung im öffentlichen Sektor oder die Durchführung ausschlaggebender Wirtschaftsreformen, auch im Banken- und Finanzsektor, behindern. Dabei handelt es sich insbesondere um die Reformen, zu denen sich die libanesische Regierung verpflichtet hat und die von der Union und anderen einschlägigen internationalen Akteuren unterstützt werden. Es wurde konsequent unterlassen, diese Reformen durchzuführen und hinreichend glaubwürdige Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption und Steuerhinterziehung zu ergreifen, ein Gesetz zur Kapitalkontrolle anzunehmen und andere Maßnahmen zu treffen, um Transparenz und uneingeschränkte Rechenschaftspflicht gegenüber der libanesischen Bevölkerung zu gewährleisten.