Erwägungsgrund 3 32021D1277
Der Reform-, Erholungs- und Wiederaufbaurahmen (3RF), der im Dezember 2020 von der Union, den Vereinten Nationen und der Weltbank ins Leben gerufen wurde, wird gemeinsam mit der libanesischen Regierung verwaltet. Zudem wurde der Finanzsanierungsplan vom April 2020 vom libanesischen Ministerrat gebilligt und von der internationalen Gemeinschaft begrüßt. Ferner begrüßte die Internationale Unterstützungsgruppe (ISG) in einer gemeinsamen Erklärung vom 23. September 2020 die von allen führenden libanesischen Politikern erzielte Einigung über einen umfassenden Fahrplan für Reformen mit einem Zeitplan für die Umsetzung im Einklang mit ihren früheren Verpflichtungen, einschließlich der im Rahmen der CEDRE-Konferenz von 2018 eingegangenen Verpflichtungen, die von der ISG und anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft unterstützt werden.