Erwägungsgrund 2 32021D1277
Der Rat hat betont, dass die libanesischen Behörden dringend Reformen durchführen müssen, um das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft wiederherzustellen. Er erklärte, dass die Union zur Unterstützung der Reformen bereit ist, der Reformprozess jedoch von Libanon ausgehen muss. Der Rat forderte die libanesischen Behörden auf, ihre früheren Verpflichtungen, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der CEDRE-Konferenz im April 2018 eingegangen wurden, umzusetzen, die von der Internationalen Unterstützungsgruppe für Libanon (in der die Vereinten Nationen und die Regierungen Chinas, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, der Russischen Föderation, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten zusammen mit der Europäischen Union und der Arabischen Liga vertreten sind) und anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft (einschließlich der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds) unterstützt werden. Außerdem rief der Rat die libanesische Regierung dazu auf, schnellstens Reformen entsprechend den Vereinbarungen durchzuführen, die nach der Explosion vom 4. August 2020 von allen führenden Politikern Libanons getroffen wurden, um die politischen Differenzen im Interesse der Unterstützung von Reformen zu überwinden. Diese Reformen erfordern insbesondere ernsthafte und tiefgreifende Reformen von Wirtschaft und Staatsführung, um die wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern, die zunehmende Armut zu bekämpfen, Ungleichheiten abzubauen, die öffentlichen Finanzen tragfähig zu machen, die Glaubwürdigkeit des Finanzsektors wiederherzustellen, die Unabhängigkeit der Justiz und die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, gegen Korruption vorzugehen und den legitimen Bestrebungen, die vom libanesischen Volk friedlich zum Ausdruck gebracht werden, gerecht zu werden. Des Weiteren bekundete der Rat seine Unterstützung für den Reform-, Erholungs- und Wiederaufbaurahmen, mit dem ein besserer Libanon aufgebaut werden soll, der sich nach den Grundsätzen der Transparenz, Inklusion und Rechenschaftspflicht richtet.