Erwägungsgrund 13 32021D1277
Der Rat erinnert daran, dass Libanon Vertragspartei des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 ist, und dass die libanesischen Behörden insbesondere im Rahmen der CEDRE Konferenz von 2018, dem Finanzsanierungsplan vom April 2020 und dem umfassenden Fahrplan für Reformen vom September 2020 Verpflichtungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung eingegangen sind.