Art. 15 32015D0443
Die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit führt Sicherheitsüberprüfungen durch, um die Einhaltung dieses Beschlusses und der Durchführungsbestimmungen durch die Kommissionsdienststellen und die betroffenen Personen zu kontrollieren und gegebenenfalls Empfehlungen auszusprechen.
Wo es angebracht erscheint, führt die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit Sicherheitsüberprüfungen, Sicherheitskontrollen oder Kontrollbesuche durch, um zu ermitteln, ob die Sicherheit der Kommissionsbediensteten, Vermögenswerte und Informationen, die in die Zuständigkeit anderer Organe, Einrichtungen oder Agenturen der Union, der Mitgliedstaaten, von Drittstaaten oder internationalen Organisationen fallen, angemessen im Einklang mit Sicherheitsvorschriften und -normen, die mindestens denen der Kommission entsprechen, geschützt ist. Wo es angebracht erscheint und im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen schließen die Sicherheitsüberprüfungen auch Überprüfungen im Rahmen des Austauschs von Verschlusssachen mit anderen Organen, Einrichtungen und Agenturen der Union sowie mit Mitgliedstaaten, Drittstaaten oder internationalen Organisationen ein.
Dieser Artikel gilt entsprechend für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete, unbeschadet etwaiger spezieller Vereinbarungen zwischen der Kommission und dem EAD wie der am 28. Mai 2014 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst über die Fürsorgepflicht für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete