Erwägungsgrund 2 32021D1345
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 läuft die Anerkennung zum Zwecke der Gleichwertigkeit von Drittländern auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates am 31. Dezember 2026 ab. Deshalb müssen Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen mit einigen der betreffenden Drittländern aufgenommen werden.