Beschluss (EU) 2021/1345 des Rates vom 28. Juni 2021 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Argentinien, Australien, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Neuseeland, Südkorea, Tunesien und den Vereinigten Staaten im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen
Daher sollten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen mit Argentinien, Australien, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Tunesien und den Vereinigten Staaten aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 7 32021D1345
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