Erwägungsgrund 10 32021D1360
Darüber hinaus habe eine beträchtliche Zahl von Busfahrern aufgrund der Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 erhebliche Probleme gehabt, ihre Weiterbildungen vor dem 10. September 2020 abzuschließen. Da diesen Busfahrern eine Verlängerung ihrer Befähigungsnachweise auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährt worden sei, müssten nun in sehr kurzer Zeit etwa 350000 Kurse von Busfahrern absolviert werden.