Erwägungsgrund 18 32021D1360
So müssten die meisten betroffenen Fahrer nur die bereits begonnenen Weiterbildungskurse abschließen. Die beantragten Verlängerungen sollten daher nicht zu unverhältnismäßigen Risiken für die Verkehrssicherheit führen.
So müssten die meisten betroffenen Fahrer nur die bereits begonnenen Weiterbildungskurse abschließen. Die beantragten Verlängerungen sollten daher nicht zu unverhältnismäßigen Risiken für die Verkehrssicherheit führen.