Beschluss (EU) 2021/1360 der Kommission vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4640) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Den Angaben der Niederlande zufolge müsse das gemeinsame Protokoll von den privaten Unternehmen in den kommenden Monaten angewandt werden, sodass die verfügbaren Weiterbildungskapazitäten dieses Marktes in naher Zukunft deutlich eingeschränkt blieben.
Erwägungsgrund 8 32021D1360
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