Erwägungsgrund 5 32021D1360
Den Niederlanden zufolge dürfte aufgrund der von diesem Land zur Verhinderung oder Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen der Abschluss von Weiterbildungen und deren Nachweis sowie die Eintragung des Vermerks des harmonisierten Unionscodes „95“ über den 30. Juni 2021 hinaus undurchführbar bleiben.