Erwägungsgrund 6 32021D1360
Aufgrund dieser Maßnahmen hätten die Weiterbildungen zwischen dem 15. Dezember 2020 und dem 16. März 2021 ausgesetzt werden müssen. Zwar seien die Weiterbildungen in der Zwischenzeit wieder aufgenommen worden, doch bestehe nach wie vor das für alle geltende Abstandsgebot von 1,5 m. Private Unternehmen hätten diese Maßnahmen durch ein gemeinsames Protokoll umgesetzt.