Erwägungsgrund 8 32021D1940
Daher sollte die Anwendung einiger Bestimmungen des Erleichterungsabkommens, die Erleichterungen für bestimmte Gruppen von Antragstellern für Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt vorsehen, insbesondere für Mitglieder offizieller belarussischer Delegationen, Mitglieder nationaler und regionaler Regierungen und Parlamente von Belarus, Mitglieder des Verfassungsgerichts von Belarus und des Obersten Gerichtshofs von Belarus in Ausübung ihres Amtes ausgesetzt werden.