Erwägungsgrund 2 32021D1940
Zweck des Erleichterungsabkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen für Unionsbürger und Staatsbürger der Republik Belarus auf der Grundlage der Gegenseitigkeit. Das Erleichterungsabkommen trägt dazu bei, die Kontakte zwischen den Menschen zu intensivieren und gemeinsame Werte, darunter die Achtung der Menschenrechte und die demokratischen Grundsätze, zu fördern.