Erwägungsgrund 5 32021D1940
Als Reaktion auf diese restriktiven Maßnahmen haben die belarussischen Behörden am 28. Juni 2021 als Vergeltungsmaßnahme die Aussetzung ihrer Beteiligung an der Östlichen Partnerschaft sowie die Aussetzung des Rückübernahmeabkommens angekündigt. Am 8. September 2021 wurde dem belarussischen Parlament ein Gesetzentwurf über die Aussetzung des Rückübernahmeabkommens vorgelegt.