Erwägungsgrund 7 32021D1940
Die von Belarus ergriffenen Maßnahmen verletzen die Grundprinzipien, auf denen das Erleichterungsabkommen beruht, und laufen den Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zuwider. Diese Maßnahmen stehen insbesondere im Widerspruch zur Achtung der Menschenrechte oder demokratischen Grundsätzen und führen zu irregulärer Migration aus dem Hoheitsgebiet von Belarus in das Hoheitsgebiet der Union.