Art. 13 32021D0259
Die elektronische Bearbeitung und Übermittlung von EU-VS erfolgt gemäß den Kapiteln 5 und 6 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 und seinen Durchführungsbestimmungen.Die Kommunikations- und Informationssysteme, die sich im Besitz eines Finanzhilfeempfängers befinden (im Folgenden KIS des Finanzhilfeempfängers ) und die bei der Ausführung der Finanzhilfevereinbarung zur Bearbeitung von EU-VS genutzt werden, unterliegen der Akkreditierung durch die zuständige Sicherheitsakkreditierungsstelle. Jedwede elektronische Übermittlung von EU-VS wird durch kryptografische Produkte geschützt, die nach Artikel 36 Absatz 4 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 zugelassen wurden. TEMPEST-Sicherheitsmaßnahmen werden nach Artikel 36 Absatz 6 des genannten Beschlusses durchgeführt.
Die Sicherheitsakkreditierung des KIS des Finanzhilfeempfängers, mit dem EU-VS des Geheimhaltungsgrads RESTREINT UE/EU RESTRICTED bearbeitet werden sollen, und jeder Zusammenschaltung dieses Systems mit anderen Systemen kann dem Sicherheitsbeauftragten des Finanzhilfeempfängers übertragen werden, wenn dies nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässig ist. Im Fall einer Übertragung dieser Aufgabe ist der Finanzhilfeempfänger verantwortlich für die Umsetzung der in der Geheimschutzklausel beschriebenen Mindestsicherheitsanforderungen, wenn er als RESTREINT UE/EU RESTRICTED eingestufte Verschlusssachen in seinem KIS bearbeitet. Die betreffenden nationalen Sicherheitsbehörden oder beauftragten Sicherheitsbehörden und Sicherheitsakkreditierungsstellen behalten jedoch die Zuständigkeit für den Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads RESTREINT UE/EU RESTRICTED, die vom Finanzhilfeempfänger bearbeitet werden, sowie das Recht, die vom Finanzhilfeempfänger ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren. Darüber hinaus legt der Finanzhilfeempfänger der Vergabebehörde und, sofern dies aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist, der zuständigen nationalen Sicherheitsakkreditierungsstelle eine Konformitätserklärung vor, mit der bescheinigt wird, dass das KIS sowie damit verbundene Zusammenschaltungen des Finanzhilfeempfängers für die Bearbeitung von EU-VS des Geheimhaltungsgrads RESTREINT UE/EU RESTRICTED akkreditiert wurden.Die Mindestanforderungen für Kommunikations- und Informationssysteme, mit denen EU-VS des Geheimhaltungsgrads RESTREINT UE/EU RESTRICTED bearbeitet werden, sind in Anhang III Unteranhang E festgelegt.