Erwägungsgrund 8 32021D0351
Die Sitzung der Parteien ist zuständig für den Erlass von Maßnahmen, die die Durchführung des Übereinkommens und damit auch die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresressourcen und der marinen Ökosysteme gewährleisten. Die Union sollte auf der Sitzung der Parteien eine aktive, wirksame und konstruktive Rolle spielen, um die Durchführung des Übereinkommens sicherzustellen und die internationale Zusammenarbeit im Bereich der IUU-Fischerei zu fördern ––