Erwägungsgrund 5 32021D0351
Da die Union in ihrem Standpunkt neuen Entwicklungen auf der Grundlage sachdienlicher Informationen, die vor oder in der Sitzung der Parteien vorgelegt werden, Rechnung tragen muss, sollten auch Verfahren im Einklang mit dem in Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen der Union für die jährliche Festlegung des im Namen zu vertretenden Standpunkts der Union auf der Sitzung der Parteien festgelegt werden.