Erwägungsgrund 4 32021D0357
Die Artikel 4 und 5 der Entscheidung 98/683/EG geben verschiedene Verfahren vor, nach denen Frankreich Änderungen der gegenwärtigen Vereinbarungen aushandeln und abschließen kann, je nachdem, ob die Natur oder der Geltungsbereich dieser Vereinbarungen geändert wird oder nicht.