Beschluss (EU) 2021/357 des Rates vom 25. Januar 2021 zur Änderung der Entscheidung 98/683/EG über Wechselkursfragen in Zusammenhang mit dem CFA-Franc und dem Komoren-Franc
Die Entscheidung 98/683/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32021D0357
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