Erwägungsgrund 5 32021D0357
Frankreich und die UEMOA-Staaten sind dabei, die gegenwärtige Vereinbarung vom 4. Dezember 1973 zwischen ihnen durch eine neue Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Wechselkursfragen zu ersetzen. Diese neue Vereinbarung über die Zusammenarbeit wurde am 21. Dezember 2019 unterzeichnet und geht mit einer neuen Garantievereinbarung einher, die mit der Zentralbank der UEMAO-Staaten geschlossen werden soll. Am 22. Mai 2020 legte die französische Regierung der französischen Nationalversammlung ein Gesetz zur Ratifizierung der neuen Kooperationsvereinbarung vor.