Erwägungsgrund 9 32021D0536
Unbeschadet der Anwendung des Unionsrechts auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland nach Artikel 5 Absatz 4 des dem Austrittsabkommen beigefügten Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls, sollte das Vereinigte Königreich daher in Anhang I der Entscheidung 2008/971/EG aufgenommen werden.