Erwägungsgrund 3 32021D0536
Das Vereinigte Königreich hat sowohl die Richtlinie 1999/105/EG als auch die auf ihrer Grundlage erlassenen Durchführungsrechtsakte umgesetzt und wirksam angewandt.
Das Vereinigte Königreich hat sowohl die Richtlinie 1999/105/EG als auch die auf ihrer Grundlage erlassenen Durchführungsrechtsakte umgesetzt und wirksam angewandt.