Erwägungsgrund 5 32021D0536
Im Hinblick auf das Ende des im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeitraumes hat das Vereinigte Königreich bei der Kommission einen Antrag auf Anerkennung der Gleichstellung von forstlichem Vermehrungsgut, das in diesem Land erzeugt wurde, mit dem in der Union gemäß dem anwendbaren Unionsrecht erzeugtem forstlichen Vermehrungsgut ab dem 1. Januar 2021 gestellt.