Erwägungsgrund 10 32021D0537
Die Kommission hat die einschlägigen Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs und deren Gleichstellung mit den Vorschriften über die Erhaltungszüchtungen gemäß den Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG geprüft. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die im Vereinigten Königreich durchgeführten Kontrollen von diesen Erhaltungszüchtungen die gleiche Gewähr bieten wie die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen.