Erwägungsgrund 5 32021D0537
Im Hinblick auf das Ende des im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeitraumes hat das Vereinigte Königreich bei der Kommission einen Antrag auf Anerkennung ab dem 1. Januar 2021 der Gleichstellung von im Vereinigten Königreich erzeugtem Futterpflanzensaatgut, Getreidesaatgut, Betarübensaatgut, Gemüsesaatgut und Saatgut von Öl- und Faserpflanzen mit Futterpflanzensaatgut, Getreidesaatgut, Betarübensaatgut, Gemüsesaatgut und Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, das in der Union im Einklang mit den Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG erzeugt wurde, gestellt.