Erwägungsgrund 31 32021D1764
Zusätzlich werden präzise Schutz- und Überwachungsmaßnahmen beibehalten, damit sich die zuständigen Behörden der ÜLG und der Union sowie die Wirtschaftsbeteiligten auf klare und transparente Regeln und Verfahren stützen können. Schließlich liegt die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Verfahren und Regelungen, die den ÜLG die zollfreie und kontingentfreie Ausfuhr von Waren in die Union gestatten, im beiderseitigen Interesse.