Erwägungsgrund 11 32021D0780
Sollten Mitglieder der Welthandelsorganisation die Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens für einen längeren Zeitraum oder ohne zeitliche Begrenzung unterstützen, sollte die Union einem Konsens nicht im Weg stehen.