Erwägungsgrund 7 32021D0929
Der Rat verpflichtet sich, durch die Einführung eines Grundsatzes der Konditionalität einen Rahmen für transparente und ethischen Grundsätzen entsprechende Kontakte zwischen Interessenvertretern und den Beamten und Bediensteten (im Folgenden „Personal“) seines Generalsekretariats zu schaffen. Nach diesem Grundsatz ist die Eintragung in das Transparenzregister eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Interessenvertreter bestimmte Tätigkeiten ausüben können, die unter die Interinstitutionelle Vereinbarung fallen.