Erwägungsgrund 8 32021D0929
Der Rat ist der Auffassung, dass die Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission, das anderen Organen der Union offensteht, die wirksamste Möglichkeit zur Umsetzung des Grundsatzes der Konditionalität ist. Die Einhaltung des im Anhang der Interinstitutionellen Vereinbarung enthaltenen Verhaltenskodex sollte eine Voraussetzung für die Registrierung im Transparenzregister sein.