Beschluss (EU) 2022/1014 des Rates vom 17. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union gegenüber dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland in Bezug auf den nach Artikel 540 Absatz 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits festzulegenden Zeitpunkt, ab dem personenbezogene Daten betreffend DNA-Profile und daktyloskopische Daten gemäß den Artikeln 530, 531, 534 und 536 jenes Abkommens von den Mitgliedstaaten an das Vereinigte Königreich übermittelt werden dürfen, zu vertretenden Standpunkt
Die Bewertungsberichte, in denen die Ergebnisse der Fragebögen und des Bewertungsbesuchs zusammengefasst sind, sind dem Rat gemäß Anhang 39 Kapitel 4 Artikel 5 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit am 17. März 2022 vorgelegt worden.
Erwägungsgrund 10 32022D1014
Erwägungsgrund 10 32022D1014Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen