Beschluss (EU) 2022/1014 des Rates vom 17. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union gegenüber dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland in Bezug auf den nach Artikel 540 Absatz 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits festzulegenden Zeitpunkt, ab dem personenbezogene Daten betreffend DNA-Profile und daktyloskopische Daten gemäß den Artikeln 530, 531, 534 und 536 jenes Abkommens von den Mitgliedstaaten an das Vereinigte Königreich übermittelt werden dürfen, zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat auf der Grundlage eines Gesamtbewertungsberichts, in dem die Ergebnisse eines einschlägigen Fragebogens, eines Bewertungsbesuchs und gegebenenfalls eines Testlaufs zusammengefasst sind, den Zeitpunkt bzw. die Zeitpunkte festzulegen, ab dem bzw. denen die Mitgliedstaaten derartige Daten nach Maßgabe des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit an das Vereinigte Königreich übermitteln dürfen.
Erwägungsgrund 2 32022D1014
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