Beschluss (EU) 2022/1014 des Rates vom 17. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union gegenüber dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland in Bezug auf den nach Artikel 540 Absatz 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits festzulegenden Zeitpunkt, ab dem personenbezogene Daten betreffend DNA-Profile und daktyloskopische Daten gemäß den Artikeln 530, 531, 534 und 536 jenes Abkommens von den Mitgliedstaaten an das Vereinigte Königreich übermittelt werden dürfen, zu vertretenden Standpunkt
Dänemark und Irland sind aufgrund des Beschlusses (EU) 2021/689 durch Artikel 540 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme und Anwendung des vorliegenden Beschlusses zur Durchführung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit —
Erwägungsgrund 13 32022D1014
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