Beschluss (EU) 2022/1014 des Rates vom 17. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union gegenüber dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland in Bezug auf den nach Artikel 540 Absatz 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits festzulegenden Zeitpunkt, ab dem personenbezogene Daten betreffend DNA-Profile und daktyloskopische Daten gemäß den Artikeln 530, 531, 534 und 536 jenes Abkommens von den Mitgliedstaaten an das Vereinigte Königreich übermittelt werden dürfen, zu vertretenden Standpunkt
Das Vereinigte Königreich musste auch einer Bewertung hinsichtlich des Abrufs und des Abgleichs von DNA-Profilen und daktyloskopischen Daten unterzogen werden, für die die Schnittstellen mit dem Vereinigten Königreich bereits im Einklang mit dem Prüm-Besitzstand der Union, wie in den Beschlüssen des Rates 2008/615/JI und 2008/616/JI niedergelegt, geschaffen wurden.
Erwägungsgrund 3 32022D1014
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