Beschluss (EU) 2022/1014 des Rates vom 17. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union gegenüber dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland in Bezug auf den nach Artikel 540 Absatz 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits festzulegenden Zeitpunkt, ab dem personenbezogene Daten betreffend DNA-Profile und daktyloskopische Daten gemäß den Artikeln 530, 531, 534 und 536 jenes Abkommens von den Mitgliedstaaten an das Vereinigte Königreich übermittelt werden dürfen, zu vertretenden Standpunkt
Am 14. Oktober 2021 hat die Kommission hat dem Vereinigten Königreich Fragebögen zum automatisierten Austausch von DNA-Profilen bzw. von daktyloskopischen Daten übermittelt. Am 8. November 2021 hat das Vereinigte Königreich der Kommission seine Antworten zu diesen Fragebögen übermittelt. Am 11. November 2021 wurden diese Antworten dem Bewertungsteam sowie den Ratsgruppen „Informationsaustausch im JI-Bereich“ und „Vereinigtes Königreich“ übermittelt.
Erwägungsgrund 7 32022D1014
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