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Dementsprechend sind für die Übermittlung aufsichtlicher Informationen im Besitz der EZB an Behörden und Einrichtungen einheitliche Regeln festzulegen, die durch gemeinsame Absichtserklärungen (Memoranda of Understanding) oder andere bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen zwischen der EZB und den jeweiligen Behörden oder Einrichtungen betreffend die Informationsübermittlung ergänzt werden können.
Die im vorliegenden Beschluss aufgestellten einheitlichen Regeln sollten die Bestimmungen anderer Instrumente, die spezielle Regeln für bestimmte Kategorien der…
Im vorliegenden Beschluss werden einheitliche Regeln für die Übermittlung aufsichtlicher Informationen im Besitz der EZB an Behörden und Einrichtungen im Sinne…
Die EZB übermittelt aufsichtliche Informationen an Behörden und Einrichtungen, wenn
Die Übermittlung aufsichtlicher Informationen an Behörden und Einrichtungen setzt eine Beurteilung der Angemessenheit einer solchen Informationsübermittlung im…
Dieser Beschluss lässt die Regeln für die Übermittlung aufsichtlicher Informationen im Besitz der EZB an andere Behörden und Einrichtungen bzw. für die…
„aufsichtliche Informationen“ vertrauliche Informationen, die sich im Besitz der EZB befinden und deren Übermittlung an Behörden und Einrichtungen eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.