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Die EZB übermittelt aufsichtliche Informationen an Behörden und Einrichtungen, wenn
die Übermittlung solcher aufsichtlichen Informationen an die jeweiligen Behörden und Einrichtungen nach anwendbarem Recht zulässig ist und die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Übermittlung erfüllt sind;
die aufsichtlichen Informationen in Bezug auf die Aufgaben der jeweiligen Behörden oder Einrichtungen angemessen, relevant und nicht übermäßig umfangreich sind und
keine zwingenden Gründe für eine Verweigerung der Offenlegung solcher aufsichtlicher Informationen vorliegen, die auf das Erfordernis zurückzuführen sind, eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) insbesondere im Hinblick auf eine Gefährdung der Erfüllung der Aufgaben des SSM zu vermeiden.
Liegen offenbar zwingende Gründe für eine Verweigerung der Offenlegung der in Absatz 1 Buchstabe c genannten aufsichtlichen Informationen vor, so entscheidet der EZB-Rat gemäß dem in Artikel 26 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 festgelegten Verfahren über die Übermittlung aufsichtlicher Informationen.
Die in Absatz 1 aufgestellten einheitlichen Regeln lassen sonstige spezielle Regeln, wie in Artikel 4 aufgeführt, unberührt.
Im vorliegenden Beschluss werden einheitliche Regeln für die Übermittlung aufsichtlicher Informationen im Besitz der EZB an Behörden und Einrichtungen im Sinne…
Die im vorliegenden Beschluss aufgestellten einheitlichen Regeln sollten die Bestimmungen anderer Instrumente, die spezielle Regeln für bestimmte Kategorien der…
Dieser Beschluss lässt die Regeln für die Übermittlung aufsichtlicher Informationen im Besitz der EZB an andere Behörden und Einrichtungen bzw. für die…
Die Übermittlung aufsichtlicher Informationen an Behörden und Einrichtungen setzt eine Beurteilung der Angemessenheit einer solchen Informationsübermittlung im…
„aufsichtliche Informationen“ vertrauliche Informationen, die sich im Besitz der EZB befinden und deren Übermittlung an Behörden und Einrichtungen eine…
Dementsprechend sind für die Übermittlung aufsichtlicher Informationen im Besitz der EZB an Behörden und Einrichtungen einheitliche Regeln festzulegen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.