Erwägungsgrund 2 32022D1982
Die Rechtsrahmen für die Bereitstellung bestimmter Dienste des ESZB sehen derzeit keine Nutzung dieser Dienste durch Parteien vor, die keine Zentralbanken innerhalb des ESZB sind.
Die Rechtsrahmen für die Bereitstellung bestimmter Dienste des ESZB sehen derzeit keine Nutzung dieser Dienste durch Parteien vor, die keine Zentralbanken innerhalb des ESZB sind.