Erwägungsgrund 7 32022D1982
Daher sollten die Dienste des ESZB, welche zuständigen Behörden und kooperierenden Behörden zur Verfügung gestellt werden sollten, auf Grundlage einer abschließenden Liste festgelegt werden, die sowohl die Dienste des ESZB enthält, zu deren Nutzung die zuständigen Behörden verpflichtet sind, als auch die Dienste, welche sie nutzen können.