Erwägungsgrund 6 32022D2349
Daher kann der Abschluss des Übereinkommens im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bestehende und vorhersehbare künftige gemeinsame Regeln der Union beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern.