Erwägungsgrund 7 32022D2349
Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss des Übereinkommens im Hinblick auf Angelegenheiten, die unter die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, sollten aufgenommen werden, um die Integrität des Unionsrechts zu schützen und den Fortbestand der Kohärenz zwischen den Regeln des Völkerrechts und denen des Unionsrechts sicherzustellen.