ENTWURF BESCHLUSS Nr. 1/2022 DES ZOLLAUSSCHUSSES DES FREIHANDELSABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER REPUBLIK SINGAPUR vom … zur Änderung bestimmter Elemente des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen sowie seiner Anhänge
Protokoll 1 des Abkommens und einige seiner Anhänge sollten daher geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32022D2469
Erwägungsgrund 10 32022D2469Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen