Erwägungsgrund 9 32022D2469
Als Übergangsmaßnahme sollte vorgesehen werden, dass Singapur für die Dauer von 3 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses Ursprungserklärungen akzeptiert, die gemäß Artikel 17 (Voraussetzungen für die Ausfertigung der Ursprungserklärung) und Artikel 18 (Ermächtigter Ausführer) des Protokolls 1 des Abkommens in der vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses geltenden Fassung ausgefertigt wurden.