ENTWURF BESCHLUSS Nr. 1/2022 DES ZOLLAUSSCHUSSES DES FREIHANDELSABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER REPUBLIK SINGAPUR vom … zur Änderung bestimmter Elemente des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen sowie seiner Anhänge
Die Vertragsparteien haben vereinbart, den Anwendungsbereich der in Anhang B(a) des Protokolls festgelegten jährlichen Kontingente für Dosenfleisch aus Schweine-, Hühner- und Rindfleisch, curryhaltige Fischklößchen und Tintenfischklöße zu ändern.
Erwägungsgrund 3 32022D2469
Erwägungsgrund 3 32022D2469Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen