Erwägungsgrund 13 32022D0313
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf der Grundlage einer quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs der Ukraine festgesetzt, wobei ihre Möglichkeiten, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, insbesondere die ihr zur Verfügung stehenden Währungsreserven, berücksichtigt werden. Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die vom IWF und der Weltbank bereitgestellten Programme und Mittel ergänzen. Bei der Festsetzung der Höhe der Makrofinanzhilfe werden außerdem zu erwartende finanzielle Beiträge multilateraler Geber und die Notwendigkeit einer fairen Lastenteilung zwischen der Union und den anderen Gebern sowie ein bereits bestehender Einsatz anderer Außenfinanzierungsinstrumente der Union in der Ukraine und die Wertschöpfung durch das gesamte Engagement der Union berücksichtigt.