Erwägungsgrund 17 32022D0313
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass die Ukraine sich wirksame demokratische Mechanismen — einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems — und das Rechtsstaatsprinzip zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert. Die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union sollten zudem die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme stärken und die Strukturreformen mit dem Ziel der Unterstützung eines nachhaltigen, breitenwirksamen Wachstums, der Schaffung von angemessenen Arbeitsplätzen und der Haushaltskonsolidierung fördern. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst sollten sowohl die Erfüllung der Vorbedingungen als auch die Erreichung dieser Ziele regelmäßig überprüfen.