Erwägungsgrund 2 32022D0313
Im Frühjahr 2014 leitete die Ukraine ein ehrgeiziges Reformprogramm ein, das darauf abzielt, die Wirtschaft zu stabilisieren und den Lebensstandard der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die Korruptionsbekämpfung sowie Verfassungs-, Wahl- und Justizreformen zählen zu den wichtigsten Prioritäten auf der Agenda. Die Umsetzung dieser Reformen wurde durch fünf aufeinanderfolgende Makrofinanzhilfeprogramme unterstützt, in deren Rahmen die Ukraine Finanzhilfe in Form von Darlehen in Höhe von insgesamt 5 Mrd. EUR erhalten hat. Mit der jüngsten Makrofinanzhilfe, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gemäß Beschluss (EU) 2020/701 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährt wurde, wurden der Ukraine Darlehen in Höhe von 1,2 Mrd. EUR bereitgestellt; die Maßnahme wurde im September 2021 abgeschlossen.