Erwägungsgrund 5 32022D0313
Ein erneuertes Engagement für die Durchführung solcher Reformen und ein starker politischer Wille haben die ukrainischen Behörden dazu veranlasst, die Umsetzung der Reformen seit Sommer 2021 zu beschleunigen. Dies hat es der Ukraine auch ermöglicht, die Makrofinanzhilfeaktion im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgreich abzuschließen, da alle mit der Union in der Grundsatzvereinbarung festgelegten Reformmaßnahmen durchgeführt wurden.